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Im Falle eines Unfalls in Kroatien
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Grenzversicherung


Ausländische Kraftfahrer müssen bei der Einreise in die Republik Kroatien eine gültige Internationale Versicherungskarte mitführen oder einen anderen Nachweis über das Bestehen eines Haftpflichtversicherungsschutzes u.zw. mindestens in der Höhe der von den Behörden der Republik Kroatien vorgeschriebenen Deckungssummen.

Kraftfahrer ohne anerkannten und gültigen Haftpflichtdeckungsnachweis sind verpflichtet, an der Grenzübertrittstelle bei einem einheimischen Versicherungsunternehmen eine für das Gebiet der Republik Kroatien gültige Grenzversicherung abzuschließen. Internationale Versicherungsbescheinigungen und Nachweise werden als gültig anerkannt, wenn sie von den Behörden der Republik Kroatien genehmigt wurden.

Für ausländische Fahrzeuge, die in den unten genannten Ländern zugelassen wurden, ist die grüne Versicherungskarte sowie eine Grenzversicherung bei der Einreise in die Republik Kroatien nicht erforderlich. Das Kennzeichen allein ist eine Garantie für einen ausreichenden Versicherungsschutz.

A

Österreich

I

Italien (sowie San Marino und Vatikan)

AND

Andorra

IRL

Irland

B

Belgien

IS

Island

BG

Bulgarien

L

Luxemburg

CH

Schweiz (Liechtenstein)

LT

Litauen

CY

Cypern

LV

Lettland

CZ

Tschechien

M

Malta

D

Deutschland

MK

Makedonien

DK

Dänemark

N

Norwegen

E

Spanien

NL

Niederlande

EST

Estland

P

Portugal

F

Frankreich (und Monako)

PL

Polen

FIN

Finnland

RO

Rumänien

GB

Groß-Britannien

S

Schweden

GR

Griechenland

SK

Slowakei

H

Ungarn

SLO

Slowenien

    SRB Serbien

Für Kraftfahrer, deren Fahrzeuge in den unten genannten Ländern zugelassen wurden, ist bei der Einreise in die Republik Kroatien das Mitführen einer gültigen grünen Versicherungskarte Pflicht:

AL

Albanien

MD

Moldawien

BIH

Bosnien und Herzegowina

MNE

Montenegro

BY

Belarus

RUS Russland

IR

Iran

TN

Tunesien

IL

Israel

TR

Türkei

MA

Marokko

UA

Ukraine


Kraftfahrer aus den o.g. Staaten (Albanien, BIH, Russland), die keine grüne Versicherungskarte besitzen oder deren grüne Versicherungskarte nicht gültig ist z.B. wegen Ablauf der Gültigkeitsfrist, die GK wurde für ein anderes Fahrzeug ausgegeben, wurde nicht im Zulassungsland ausgegeben, das Länderkürzel HR ist durchgestrichen ... , sind bei der Einreise in das Gebiet der Republik Kroatien verpflichtet, eine Grenzversicherung abzuschließen, damit sie haftpflichtversichert sind.

Für Kraftfahrzeuge, die in Ländern zugelassen wurden, die keine Mitglieder des Grüne Karte Systems sind, wie z.B. Kanada, die Vereinigten Staaten sowie Kraftfahrzeuge aus Kosovo gilt gleichfalls die Pflicht, eine Grenzversicherung abzuschließen – außer sie wurden von einem Versicherungsunternehmen aus einem Mitgliedstaat des Grüne Karte System mit einer grünen Versicherungskarte versorgt.

Die Bruttoprämie wurde in kroatischen Kuna festgesetzt. Die in dieser Tabelle angegebenen Tarife sind einheitlich für das gesamte Gebiet der Republik Kroatien.

FAHRZEUGKATEGORIE

TARIF  IN  KROATISCHEN  KUNA

Geltungsdauer

15 Tage

30 Tage

90 Tage

180 Tage

  A. PERSONENWAGEN

377,78

488,89

1.088,89

2.044,44

  B.  MOTORRÄDER UND MOPEDS

111,11

133,33

311,11

600,00

  C.  LASTKRAFTWAGEN

 

 

 

 

      a) bis zu 3,000 kg  NDM

377,78

488,89

1.088,89

2.044,44

      b) über 3,000 kg NDM

1.311,11

1.688,89

3.777,78

7.111,11

      c) Sattelzugfahrzeuge

1.311,11

1.688,89

3.777,78

7.111,11

      d) Traktoren und andere landwirtschaftliche

Fahrzeuge

377,78

488,89

1.088,89

2.044,44

      e) Werkfahrzeuge

377,78

488,89

1.088,89

2.044,44

  D. MOTORFAHRRÄDER

111,11

133,33

311,11

600,00

  E. BUSSE

1.977,78

2.555,56

5.133,33

10.733,33

  F. ANHÄNGER

 

 

 

 

      a) Leichte Anhänger (bis zu 750 kg)

111,11

133,33

311,11

600,00

      b) Wohnwagen (bis zu 750 kg)

111,11

133,33

311,11

600,00

      c) Schwerlastanhänger

133,33

177,78

422,22

777,78

ZUSCHLAG

  • 45% des Zuschlags als Versicherung von Fahrzeugen unter den Kategorien C. und F., die gelegentlich oder ständig für den Transport von in speziellen Behältern gelagerten explosiven oder leicht entzündlichen Stoffen oder solchen Stoffen, die die Umwelt verschmutzen können, gebraucht werden.

BEMERKUNGEN

  • Diese Prämiengruppe dient zur Versicherung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen, die im Besitz von einheimischen oder ausländischen natürlichen oder juristischen Personen stehen.
  • Der Versicherung dieser Prämiengruppe stehen die gültigen Grenzversicherungsbedingungen zugrunde, die den Versicherungsnehmern zusammen mit dem Europäischen Unfallbericht einzuhändigen sind.
  • Die Versicherungsprämie wird im Gesamtbetrag in bar oder mittels anderer Zahlungsmittel bezahlt.
  • Diese Versicherung gilt nur auf dem Gebiet der Republik Kroatien. Diese Klausel soll in die Polizze eingetragen werden.
  • Die Internationale Versicherungskarte (grüne Versicherungskarte) kann nicht aufgrund der Versicherung, die zum Tarif aus dieser Tabelle abgeschlossen wurde, ausgegeben werden.
  • Leichte Anhänger (bis zu 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht) und Wohnwagen (bis zu 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht) unterliegen nicht der Zulassungspflicht, demgemäß auch nicht der Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht.